AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Weingut Trummer am Obegg GesbR

1. GELTUNGSBEREICH

Für sämtliche Verkäufe und Lieferungen durch die Weingut Trummer am Obegg GesbR, Am Obegg 1, A-8472 Spielfeld, gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von Unternehmern iSd § 1 KSchG (B2B) – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Weingut Trummer am Obegg GesbR ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Die Vertragssprache ist Deutsch.

2. ANGEBOT

Angebote von Weingut Trummer am Obegg GesbR sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Käufers gilt erst mit der Auftrags- oder Lieferbestätigung von Weingut Trummer am Obegg GesbR als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.
Die Annahme von Bestellungen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Weingut Trummer am Obegg GesbR behält es sich zudem vor, den Käufern bei Überzeichnung geringere Mengen zuzuteilen.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Preise werden in EURO angegeben und verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben, jedoch exklusive etwaiger Transportkosten (insbesondere Lieferkosten bzw. Zölle und Abgaben für Lieferungen außerhalb Österreichs).
Die Kosten der Lieferung werden dem Käufer im Onlineshop vor Abgabe der Bestellung bekanntgegeben (zur Kostentragung siehe Punkt 5.).
Bei Bestellungen im
 Onlineshop kann der Käufer den Kaufpreis per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), Onlinebanking (Sofort Überweisung) oder PayPal zahlen.
Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung gilt für Vertragsabschlüsse außerhalb des Onlineshops die Zahlungsart Vorauskasse generell als vereinbart.

Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Weingut Trummer am Obegg GesbR ist diesfalls zudem berechtigt, bis zum Eingang der rückständigen Zahlungen die Leistung weiterer Teillieferungen zu verweigern. Bei Terminverlust steht Weingut Trummer am Obegg GesbR das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
Ein Skontoabzug wird nur anerkannt, insofern dieser gesondert schriftlich vereinbart wurde. Insbesondere in den allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen von Unternehmern iSd § 1 KSchG (B2B) vorgesehene Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

4. ZAHLUNGSVERZUG

Ist der Käufer Unternehmer iSd § 1 KSchG, verpflichtet er sich für den Fall des Zahlungsverzugs zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 456 UGB (Basiszinssatz abrufbar unter: https://www.oenb.at/Service/Zins–und-Wechselkurse/Anknuepfungszinssaetze.html) und einer Pauschalgebühr von EUR 40,00 für die Betreibungskosten. Weingut Trummer am Obegg GesbR behält sich die Geltendmachung darüberhinausgehender Betreibungskosten und etwaiger Schadenersatzansprüche explizit vor.
Ist der Käufer Verbraucher iSd § 1 KSchG, verpflichtet er sich für den Fall des Zahlungsverzugs zur Zahlung von Verzugszinsen von 4% pa.

5. ERFÜLLUNGSORT, GEFAHRTRAGUNG, LIEFERBEDINGUNGEN

Erfüllungsort ist der Firmensitz der Weingut Trummer am Obegg GesbR GmbH, Am Obegg 1, A-8472 Spielfeld.
Lieferungen erfolgen über einen von Weingut Trummer am Obegg GesbR beauftragten Paketdienst. Die Transportkosten (Lieferung, allfällige Abgaben und Zölle) trägt der Käufer. Weingut Trummer am Obegg GesbR behält sich eine Anpassung der Transportkosten für zukünftige Geschäftsbeziehungen vor.
Abweichend hiervon trägt Weingut Trummer am Obegg GesbR die Kosten der Lieferung, wenn die Zustellung an eine österreichische oder deutsche Lieferadresse erfolgt und der Bestellwert brutto EUR 99,00 übersteigt.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung und das Risiko des Transportes geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Käufer über, insofern nicht das KSchG anwendbar ist.
Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Käufer über.

6. LIEFERVERZUG

Die Lieferfristen und -termine werden von Weingut Trummer am Obegg GesbR nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest zweiwöchigen Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist schriftlich geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

7. ANNAHMEVERZUG

Der Käufer verpflichtet sich zur Annahme des Kaufgegenstands.
Wird die Ware zum vereinbarten Termin und vereinbarten Ort nicht angenommen („Annahmeverzug“), wird sie für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Käufers gelagert, wofür eine Lager- und Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung gestellt wird.
Zudem ist Weingut Trummer am Obegg GesbR im Falle des Annahmeverzugs berechtigt, die frustrierten Transportkosten in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig ist Weingut Trummer am Obegg GesbR berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 10% des Rechnungsbetrags (exkl. USt) als vereinbart.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Weingut Trummer am Obegg GesbR behält sich das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zzgl. der Nebengebühren und Transportkosten vor.

8.1 VERÄUßERUNGSERMÄCHTIGUNG

8.1.1 WEITERVERÄUSSERUNG UND SICHERUNGSZESSIO

Betreibt der Käufer einen Wein- und Spirituosenhandel und wird der Vertrag zum Zwecke der Weiterveräußerung geschlossen,  so ist die Weiterveräußerung – ausgenommen nach dem Verfahren gemäß diesem Punkt – so lange untersagt, bis er den Kaufpreis vollständig an Weingut Trummer am Obegg GesbR gezahlt hat.

Veräußert der Käufer den Kaufgegenstand nicht gegen Barzahlung an einen Dritten, bevor er den Kaufpreis vollständig an Weingut Trummer am Obegg GesbR gezahlt hat, tritt der Käufer hiermit den ihm aus der Weiterveräußerung gegen diesen Dritten zustehenden Kaufpreis an Weingut Trummer am Obegg GesbR zur Besicherung der (Rest-)Kaufpreisforderung ab. In diesem Fall hat der veräußernde Käufer dem Verkäufer vor Übereignung der weiterverkauften Ware den Namen oder die Firma des Erwerbers zu nennen und für die Leistung des Weiterveräußerungserlöses direkt an Weingut Trummer am Obegg GesbR zu sorgen. Hiervon hat der Käufer Weingut Trummer am Obegg GesbR taggleich per E-Mail zu verständigen.

Veräußert der Käufer den Kaufgegenstand gegen Barzahlung an einen Dritten, bevor er den Kaufpreis vollständig an Weingut Trummer am Obegg GesbR gezahlt hat, so nimmt er den zur Zahlung der (Rest-)Kaufpreisforderung nötigen Betrag aus dem Weiterveräußerungserlös treuhändig für Weingut Trummer am Obegg GesbR entgegen. Er ist verpflichtet diesen Betrag gesondert von seinem übrigen Vermögen und als Treuhandgeld des Verkäufers zu verwahren und als solches zu kennzeichnen. Der Treuhanderlag ist unverzüglich und unter Verzicht auf jede Einwendung und Einrede auf das Bankkonto von Weingut Trummer am Obegg GesbR bei der Raiffeisenbank Spielfeld-Straß (IBAN: AT48 3842 0000 0500 2001) einzuzahlen. Der Einredeverzicht umfasst nicht dem Käufer gegen Weingut Trummer am Obegg GesbR auf Grund eines rechtskräftigen Urteils, unanfechtbaren Schiedsspruchs zustehende oder schriftlich durch Weingut Trummer am Obegg GesbR anerkannte Forderungen des Käufers.

8.1.2 BUCHVERMERK

Der Käufer verpflichtet sich, gleichzeitig mit dem Abschluss des Vertrages über die Weiterveräußerung einen Buchvermerk über die erfolgte Abtretung des Weiterveräußerungserlöses an Weingut Trummer am Obegg GesbR in seinen Handelsbüchern vorzunehmen.

8.2 RÜCKTRITTSRECHT, RECHT ZUR WIEDERINBESITZNAHME

Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises nach dem Verstreichen der gesetzten Nachfrist erneut über mehr als 14 Tage in Verzug und tritt Weingut Trummer am Obegg GesbR deshalb vom Vertrag zurück, ist Weingut Trummer am Obegg GesbR berechtigt, den Kaufgegenstand vom Käufer herauszuverlangen. Der Käufer ist im Rücktrittsfall verpflichtet, den Kaufgegenstand dem Verkäufer auf eigene Kosten zurückzugeben sowie diesen bis dahin sorgfältig zu verwahren. Die Nachfristsetzung erfolgt per E-Mail.

8.3 VERSTÄNDIGUNGSPFLICHT

Der Käufer verpflichtet sich, Weingut Trummer am Obegg GesbR per E-Mail oder telefonisch von jeder Klags- oder Exekutionsführung auf den Kaufgegenstand insb, soweit es sich um Herausgabeklagen oder behauptete Produkthaftungsansprüche handelt, innerhalb von sieben Werktagen nach Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes zu verständigen.

9. GEWÄHRLEISTUNG

Auskünfte zu Produkten, die Weingut Trummer am Obegg GesbR zugerechnet werden können (Dienstnehmer), wie über deren Verwendbarkeit, sind unverbindlich und sichern keine bestimmten Eigenschaften zu.
Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs sind weder Gewährleistungsmängel noch sind sie als Nichterfüllung des Vertrags anzusehen.
Ist der Käufer Unternehmer iSd § 1 KSchG beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Übergabe. Das Vorliegen von Mängeln ist diesfalls vom Käufer unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen und nachzuweisen. §§ 924 und 933b ABGB sind diesfalls nicht anwendbar.
Für Verbraucher iSd § 1 KSchG gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und des VGG.

10. FERNABSATZ

Handelt es sich um ein Fern- und Auswärtsgeschäft mit einem Verbraucher (§ 1 KSchG) und ist das FAGG anwendbar, steht es dem Käufer zu, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen (§ 11 FAGG).

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist Weingut Trummer am Obegg GesbR mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zu informieren.

Die Waren sind unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Weingut Trummer am Obegg GesbR der Widerruf des Vertrags zugeht, an Weingut Trummer am Obegg GesbR zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen abgesendet werden.

Der Käufer hat im Widerrufsfall die Kosten der Rücksendung zu tragen.

Das Widerrufsrecht des Kunden ist bei Verträgen über Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, über Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten wird, über Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde, über alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die Weingut Trummer am Obegg GesbR keinen Einfluss hat.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts empfiehlt Weingut Trummer am Obegg GesbR die Nutzung des nachstehenden Widerrufsformulars, das elektronisch ausgefüllt an info@trummerwein.at gesendet werden kann (nicht verpflichtend).

An die Weingut Trummer am Obegg GesbR, Am Obegg 1, 8472 Spielfeld, +43 664 5663 37 48:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

11. SCHADENERSATZ

Zum Schadenersatz ist Weingut Trummer am Obegg GesbR in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Weingut Trummer am Obegg GesbR ausschließlich für Personenschäden. Ist der Käufer Unternehmer, verjährt die Haftung in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge und Vermögensschäden haftet Weingut Trummer am Obegg GesbR nicht.

Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.

12. JUGENDSCHUTZ

Die Abgabe und Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist Weingut Trummer am Obegg GesbR berechtigt, Waren erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben.

Mit Abgabe der Bestellung im Onlineshop sichert der Käufer zu, dass dieser oder der Empfänger der Ware älter als 18 Jahres ist.

13. DATENVERARBEITUNG

Zur Datenverarbeitung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.

14. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL

Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit des BG Leibnitz vereinbart. § 14 KSchG bleibt hiervon unberührt.

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Vorbehaltlich des § 6 Abs 1 Z 8 KSchG ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Weingut Trummer am Obegg GesbR mit Gegenforderungen – welcher Art auch immer – ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem. Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

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